Inkassoanwalt verurteilt
Betreff: Inkassoanwalt verurteilt
Sendungsdatum: 0000-00-00 00:00:00
Ausgabe #: 18
Inhalt:
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Inkassoanwalt verurteilt

Hallo [NAME],

immer wieder verschicken unseriöse Internetanbieter Rechnungen, weil man angeblich einen Jahresvertrag abgeschlossen hat. Prominentes Beispiel ist der Anbieter der Seite opendownload.de. Dort kann man kostenlose Software herunterladen, die man vom Anbieter selbst auch kostenlos erhält (z.B. den Adobe Reader). Bei opendownload.de muss man sich allerdings registrieren und bekommt dann überraschenderweise wenige Tage später eine Jahresrechnung über ca. 100 €. Zahlt man nicht, schaltet das Unternehmen den berüchtigten Inkassoanwalt Olaf Tank ein.

Jetzt hat einer der angeblichen Kunden den Spieß umgedreht und den Inkassoanwalt direkt verklagt. Er wollte nämlich die ihm selbst entstandenen Anwaltskosten vom Inakssoanwalt ersetzt haben.

Ein durchaus ungewöhnlicher Vorgang, weil man sich grundsätzlich doch erst einmal an das Inkassonunternehmen wendet.

Die Überraschung: Der Mandant bekam Recht: Der Richter am Amtsgericht Marburg wertete die Taktiken des Seitenbetreibers und Inkassoanwalts als illegal. Er warf Anwalt Tank vor, er habe eine "offensichtliche Nichtforderung" geltend gemacht. Da Tank als Rechtsanwalt dies hätte wissen müssen und dennoch das Inkassoverfahren betrieben habe, stelle das eine Beihilfe zu einem versuchten Betrug dar.

Mehr dazu gibt es bei T-Online.

Freundliche Grüße

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thomas Roth

Thomas Roth
Britta Greb
Dr. Ute Ploch-Kumpf

http://www.kanzlei-roth-partner.de

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