Hallo [NAME]
seit dem 1. Februar gilt der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr. Es hagelt nun deutlich höhere Strafen für Raser, Alkoholsünder und Drängler. Ein angenommener Vorsatz erhöht die Strafe zusätzlich.
Beispiele finden Sie hier: http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/verkehrsstrafen.html
Einen Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsübertretungen finden Sie hier: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/
Freundliche Grüße
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thomas Roth
Thomas RothBritta GrebDr. Ute Ploch-Kumpfhttp://www.kanzlei-roth-partner.deStandort Pulheim:Hauptstr. 4250259 PulheimTel. 02238 - 922980Fax 02238 - 922981Standort Köln:Ringstr. 4450996 KölnTel.: 0221 - 340 29-180Fax: 0221 - 340 29-444