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Dienstag, 18. März 2008 um 17:45 Uhr |
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Neues vom BGH in Sachen Unterhalt. Der BGH hatte zu entscheiden, ob die Kosten für den Besuch eines ganztägigen Kindergartens vom betreuenden Elternteil aus dem laufenden Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen sind.
Er hat entschieden, dass diese Kosten über den laufenden Unterhalt hinaus zu zahlen sind, wobei sich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen an den Kosten zu beteiligen haben. |