Kostenberechnung für Abwasser rechtswidrig

Donnerstag, 10. Januar 2008 um 17:45 Uhr

Das betrifft alle Mieter und Hauseigentümer in NRW: Am 18.12.2007 hat das OVG Münster entschieden, dass die Kostenberechnung für Abwasser rechtswidrig ist, wenn sie sich ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch richtet. Es muss daher die gesplittete Abwassergebühr her, die die Nutzung der Kanalisation für Regenwasser von der versiegelten Fläche des Grundstücks abhängig macht. Zahlreiche Gemeinden sind gezwungen, ihre Gebührensatzung umzustellen. Achten Sie bei Ihrem nächsten Grundbesitzabgabenbescheid darauf, dass Ihre Nutzung nicht noch alten Maßstäben abgerechnet wird. Wir helfen gern.

 

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