Rundfunkgebühren für internetfähige PC´s
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Donnerstag, 16. April 2009 um 20:35 Uhr |
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Immer noch nicht endgültig entschieden ist die Frage, ob für Personalcomputer mit einem Internetzugang Rundfunkgebühren zu zahlen sind oder nicht. Das OVG Koblenz (Urt. V. 12.3.2009 – 7 A 10959/08) hat im Gegensatz zur Vorinstanz entschieden, dass Rundfunkgebühren zu entrichten sind, es hat allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, da es sich um eine Frage mit grundsätzlicher Bedeutung handele. Dem gegenüber hat das VG Berlin (Urteil vom 17.12.2008 – 27 A 245/08) entschieden, dass keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Somit bleibt die Rechtsfrage bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts offen.
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