Schnellere Scheidung möglich
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Donnerstag, 22. Oktober 2009 um 05:58 Uhr |
Schnellere Scheidung mit dem neuen FamFG
Das FamFG erleichtert die Abtrennung des Versorgungsausgleichs aus dem Gesamtverfahren. Der Vorteil ist, dass durch diesen Passus im FamFG Ehen schneller geschieden werden können.
Im Durchschnitt dauerte ein Verfahren vor der Einführung des FamFG 10,7 Monate. Nach der Einführung des FamFG ist mit erheblichen Verkürzungen zu rechnen. Erfahrungsgemäß kam es zu der langen Verfahrensdauer meist aufgrund des nicht abgeschlossenen Versorgungsausgleichs.
Das FamFG schreibt jetzt vor, dass für die Abtrennung des Versorgungsausgleichs die Ehegatten die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorgenommen haben müssen (also in aller Regel den Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausgefüllt haben müssen) und übereinstimmend die Abtrennung beantragen. Zudem verlangt das FamFG eine Frist von drei Monaten, die grundsätzlich mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags beginnt.
Mit dem neuen FamFG können Scheidungsverfahren schon nach drei Monaten entscheidungsreif sein, wenn die Ehepartner einen gemeinsamen Abtrennungsantrag stellen.
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