Düsseldorfer Tabelle 2010

Dienstag, 12. Januar 2010 um 23:25 Uhr

Seit wenigen Tagen ist die Düsseldorfer Tabelle 2010 veröffentlicht. Sie gilt bereits für den Kindesunterhalt Januar 2010, also auch rückwirkend. Zwar steigen die Zahlbeträge erheblich, nämlich in allen Altersstufen um 13% und mehr.

In Abstimmung mit allen Oberlandesgerichten wurde jedoch eine wesentliche Änderung vorgenommen, die bei der Berechnung des Kindesunterhalts zukünftig zu beachten ist. Hierbei handelt es sich um ein strukturelle Veränderung, nämlich den Abschied von der in der Statistik so beliebten 4-köpfigen Familie, die bisher die Grundlage der Düsseldorfer Tabelle bestimmt hat, nämlich drei Unterhaltsberechtigte und ein Unterhaltspflichtiger.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 weist den Unterhaltsbedarf bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte aus, nicht mehr auf drei Unterhaltsberechtigte. Damit ändert sich auch grundlegend die Struktur zu Herauf- und Herabstufung bei weniger oder mehr Unterhaltsberechtigten.

Die Annahme der 3-köpfigen Familie als Grundlage der Bedarfsbemessung allein reicht aber für eine Reduzierung eines auf der alten Grundlage errichteten Unterhaltstitels nicht aus. Zwar dürfte durch diese Änderung der Düsseldorfer Tabelle die Abänderbarkeit von Unterhaltstiteln eröffnet sein, aber für eine erfolgreiche Abänderung ist auch nach neuem Recht erforderlich, dass die Änderung zu einer wesentlichen Veränderung führt. Und eine wesentliche Änderung des Unterhaltsbetrags wird von der Rechtsprechung in der Regel erst ab einer 10%-igen Veränderung des Unterhalts angenommen.

 

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