Hallo ,
der 1. Januar 2018 sollte eigentlich ein Meilenstein für die digitale Kommunikation von Anwälten, Gerichten und Behörden sein. Doch daraus ist ein Riesen-Flop geworden.
Seit mehreren Jahren hat die Justiz darauf hingearbeitet, die Kommunikation zu digitalisieren. Es wurde eine Internetplattform geschaffen, das sogenannte besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Ab dem 1. Januar 2018 waren die mehr als 100.000 Anwälte bundesweit verpflichtet, über das beA die Kommunikation mit den Gerichten zu ermöglichen. Viele Anwälte waren trotz der langen Vorbereitung nicht so weit.
Diese müssen sich jetzt auch nicht grämen. Denn wenige Tage vor Weihnachten entdeckte ein Mitglied des Chaos Computer Club (CCC) eine Sicherheitslücke in der Software. Erste Reaktion der Verantwortlichen: Beschimpfungen des Mitglieds vom CCC. Zweite Reaktion: Es wurde ein Update an alle Anwälte geschickt, um die Lücke in der Software zu schließen.
Doch dieses Update machte es nur noch schlimmer, so dass die Software gar nicht mehr nutzbar war.
Das Ende vom Lied: Die Plattform beA wurde zwei Tage vor Weihnachten vom Netz genommen und jetzt funktioniert erst einmal gar nichts mehr. Ende völlig offen.
Dabei ist das beA an sich eine gute Sache. Denn die Anwaltschaft nähert sich damit der elektronischen und somit papierlosen Akte. Im ersten Schritt soll hier die Kommunikation mit den Gerichten ausschließlich digital erfolgen.
Wenn es denn dann kommt, sind wir vorbereitet.
Freundliche Grüße
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thomas Roth
Thomas Roth Dr. Ute Ploch-Kumpf Sylvie Chada M.A. Antje Müller Andrea Heinrichs
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