Hallo ,
Aufhebungsvertrag, was nun? Eine vorschnelle Entscheidung kann weitreichende Folgen haben! Wir beraten Sie gerne!
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Aufhebungsverträge anbieten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Vor dem Hintergrund der Stellenkürzungen bei Ford ist das Thema gegenwärtig leider wieder für viele Arbeitnehmer sehr aktuell. Auch wenn mit den Aufhebungsverträgen oft auf den ersten Blick hohe Abfindungen verbunden sind, sollte man sich nicht täuschen lassen. Denn der Arbeitnehmer verzichtet im Aufhebungsvertrag auch auf gesetzliche Rechte und kann erhebliche Nachteile erleiden. Eine genaue Prüfung ist in jedem Einzelfall anzuraten.
Bereits Mitte März hatte Ford angekündigt deutschlandweit 5.000 Stellen abzubauen. Besonders wird davon der Standort Köln betroffen sein, wo die meisten der in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter arbeiten. Der geplante Stellenabbau soll derzeit insbesondere durch Aufhebungsverträge realisiert werden. Medienberichten war zu entnehmen, dass die Abfindungssumme bei mindestens 30.000 € pro Mitarbeiter liegen soll. Je nach Alter und Betriebszugehörigkeit sollen individuelle Erhöhungen hinzukommen.
Aufhebungsverträge mit entsprechenden Abfindungen können zunächst für Mitarbeiter interessant sein. Allerdings sollte jeder Mitarbeiter den ihm angeboten Aufhebungsvertrag vor Abschluss gründlich überprüfen, da Aufhebungsverträge, auch wenn die Abfindungssumme attraktiv erscheint, Folgen haben können, mit denen der Arbeitnehmer nicht rechnet.
Zu beachten ist insbesondere, dass die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld nach sich ziehen kann.
Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird das Arbeitsverhältnis unwiderruflich beendet. Daher sollte jeder Arbeitnehmer, dem ein solcher Vertrag angeboten wird, den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Eine vorschnelle Entscheidung kann weitreichende Folgen haben!
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen. Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag und nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu besprechen und das weitere Vorgehen mit Ihnen zu planen. Für eine Beratung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung und können in dringenden Fällen auch kurzfristig Termine anbieten.
Freundliche Grüße
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thomas Roth
Thomas Roth
Freie Mitarbeiterinnen: Antje Müller Andrea Heinrichs
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