Hallo ,
Erben verpflichtet. Worauf Sie im Erbfall achten sollten:
Erben sind nicht immer zu beneiden, denn oft genug sind sie dem letzten Willen des Verstorbenen verpflichtet. Die Familientradition soll fortgeführt, das Vermögen verantwortlich verwaltet werden. Und nicht zuletzt fordert der Fiskus über die Erbschaftsteuer seinen Anteil vom Nachlasskuchen.
Ein Todesfall ist mit Trauer verbunden, verlangt aber leider oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen. Es können sich zahlreiche Fragen ergeben, die wir Ihnen gern beantworten.
Aber auch wenn Sie Ihren Nachlass schon zu Lebzeiten regeln wollen, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thomas Roth
Thomas Roth
Freie Mitarbeiterinnen: Antje Müller Andrea Heinrichs
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