Hallo ,
die Änderungen gelten seit dem 01.12.2021. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Umsetzung einen geringeren Energieverbrauch. Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ab 2022 müssen Vermieter ihre Mieter monatlich über deren Energieverbrauch informieren. - Bis Ende 2026 sollen alle Messgeräte fernablesbar sein.
Ausführliche und instruktive Informationen finden Sie hier:
www.haufe.de
www.haus.de
Im Übrigen hat das Bundesumweltamt einen Leitfaden veröffentlicht, wie eine monatliche Heizinformation klar, verständlich und motivierend aufbereitet und gestaltet werden kann:
Leitfaden für Messdienstleister, Wohnungswirtschaft und Verbraucher:innen
Freundliche Grüße
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thomas Roth
Thomas Roth
Freie Mitarbeiterinnen: Antje Müller Andrea Heinrichs
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