am 14. März 2019 in News

Mieter können vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Demnach kann der Verlust der Wohnung - unabhängig von gesundheitlichen Folgen - für ältere Menschen einen Härtegrund darstellen. Im Streitfall hatten sich Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung ihrer Vermieterin gewehrt.

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