am 08. Juni 2021 in News

Die meisten Vorsorgevollmachten sehen heutzutage auch Vollmachten für den Überlebenden vor, mit denen diese/r auch Bankgeschäfte über den Tod des Vollmachtgebers hinaus erledigen können soll. Der Klassiker sind solche Vollmachten unter Eheleuten, damit man nach dem Tod des einen Ehepartners auch über dessen Konten verfügen kann, um z.B. laufende Kosten oder die mit der Beerdigung anfallenden Kosten begleichen zu können.

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