Arbeitnehmer haben bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses. Dieses muss mindestens Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. In diesem Fall spricht man von einem „einfachen“ Zeugnis.
In einem mit Urteil vom 8.9.2021 (Aktenzeichen 5AZR 149/21) entschiedenen Rechtsstreit hatte eine Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis gekündigt und sich anschließend vom Tag der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist krankschreiben lassen. Der Arbeitgeber hatte Zweifel an dem tatsächlichen Vorliegen einer Krankheit und verweigerte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Änderungen gelten seit dem 01.12.2021. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Umsetzung einen geringeren Energieverbrauch. Das Wichtigste auf einen Blick:
Erneut hat sich der BGH mit den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung und den Möglichkeiten des Mieters, sich zu verteidigen, befasst (Urteil vom 28.04.2021 - VIII ZR 6/19).