Thomas Roth
Von am 07. Januar 2022 in News

Änderungen der Heizkostenverordnung

Die Änderungen gelten seit dem 01.12.2021. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Umsetzung einen geringeren Energieverbrauch. Das Wichtigste auf einen Blick:

- Ab 2022 müssen Vermieter ihre Mieter monatlich über deren Energieverbrauch informieren.
- Bis Ende 2026 sollen alle Messgeräte fernablesbar sein.

Ausführliche und instruktive Informationen finden Sie hier:

www.haufe.de

www.haus.de

Im Übrigen hat das Bundesumweltamt einen Leitfaden veröffentlicht, wie eine monatliche Heizinformation klar, verständlich und motivierend aufbereitet und gestaltet werden kann:

Leitfaden für Messdienstleister, Wohnungswirtschaft und Verbraucher:innen

Gelesen 5137 mal Letzte Änderung am Freitag, 07 Januar 2022 10:59

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