Thomas Roth
Von am 08. März 2018 in News

Fluggastrechte gestärkt Empfehlung

Der EuGH hat die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen wegen Umsteigeflügen mit unterschiedlichen Airlines gestärkt. Kunden können Ausgleichszahlungen wegen Flugverspätung wahlweise an ihrem Abflugs- oder Ankunftsort geltend machen, wenn die Fluggesellschaft, die die Verspätung verursachte, ihren Sitz in der EU hat.

In den vorliegenden Fällen hatte es Verspätungen bei Zwischenstopps in Spanien gegeben, so dass die Anschlussflüge nach Deutschland nicht mehr erreicht wurden. Je nach Entfernung hat der Passagier bei Verspätung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro. Diesen Anspruch darf er nach der Entscheidung des EuGH am Gericht des Abflugs- oder Ankunftsflughafens geltend machen. Komplizierte ausländische Gerichtsverfahren sind damit passé.

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