Thomas Roth
Von am 26. Januar 2023 in News

Karneval

Wir leben im Rheinland. Daher sind wir gezwungen, über die Karnevalstage (16. - 21.02.2023) zu schließen. In dringenden Fällen erreichen Sie unser Büro in Köln (falls die nicht auch schließen mussten).

 

Stattdessen können Sie sich die Zeit aber auch mit einem Rechtsquiz zum Karnevalsrecht versüßen (Schauen Sie sich ruhig alle Antworten an...).

Gelesen 20870 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 26 Januar 2023 11:24

Newsletter





Standort Pulheim

Hauptstraße 42
50259 Pulheim-Stommeln

Tel: 02238 - 922980

info(at)kanzlei-roth-partner.de

Standort Köln

Gustav-Heinemann-Ufer 56 
50968 Köln

Tel.: 0221 - 34029180
Fax.: 0221 - 34029444

info(at)kanzlei-roth-partner.de

Aktuelle Seite: Home News Karneval