Thomas Roth
Von am 15. Mai 2013 in News

Neues Unterhaltsvorschussgesetz tritt in Kraft Empfehlung

Wenn Unterhaltspflichtige nicht in der Lage (oder nicht gewillt) sind, Unterhalt zu zahlen, kann es für Alleinerziehende und deren Kinder schnell eng werden. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Damit Betroffene schneller an ihr Geld kommen, wurde nun das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen.


Es tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Im Kern soll das Gesetz durch vereinfachte Antragsverfahren dafür sorgen, dass alleinerziehende  Eltern und deren Kinder so einfach und effektiv wie möglich zustehende Leistungen erhalten.

In unserem Mandanten-Merkblatt Kindesunterhalt finden Sie neben Hinweisen zum Unterhaltsvorschuss alles Wichtige zum Thema Kindesunterhalt.

 

Gelesen 8714 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 15 Mai 2013 10:38

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