
Antje Müller
Aufhebungsvertrag - was nun?
Aufhebungsvertrag - was nun?
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Aufhebungsverträge anbieten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Vor dem Hintergrund der Stellenkürzungen bei Ford ist das Thema gegenwärtig leider wieder für viele Arbeitnehmer sehr aktuell.
Unwiderrufliche Freistellung ohne Auswirkung auf ALG I
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Vergütung, die im Rahmen einer Freistellung des Arbeitnehmers vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes I in vollem Umfang zu berücksichtigen ist. Damit wurde die bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
Schriftform bei der Inanspruchnahme von Elternzeit
Vorsicht! Telefax und Email genügen nicht der Schriftform bei der Inanspruchnahme von Elternzeit. Nach der Geburt eines Kindes nutzen viele Eltern die Möglichkeit der Beanspruchung von Elternzeit.