
Frank Hofmann
Mietrecht
Mietrecht gehört zu den von Rechtsanwalt Thomas Roth bearbeiteten Rechtsgebieten. Hier betreuen wir Vermieter und Mieter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Familienrecht
Familienrecht ist eines der Spezialgebiete von Rechtsanwalt Thomas Roth. Er ist u.a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein und hat bereits im Jahr 1995 den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht erfolgreich absolviert.
Erbrecht
Dieses Rechtsgebiet erlangt zunehmende Bedeutung im Alltag. Immer mehr Menschen werden einerseits immer älter. Andererseits werden große Vermögenswerte in den kommenden Jahrzehnten durch Erbfolge übertragen. Auch der Staat hält dabei gern seine Hand auf.
RA Roth hat en Fachwanltslehrgang Erbrecht besucht.