Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz passt die Bundesregierung das Mietrecht den aktuellen Herausforderungen an. Insbesondere die Erleichterung von energiesparenden und klimafreundlichen Modernisierungen, ein wirksameres Vorgehen gegen Mietnomaden sowie ein verbesserter Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miete in Eigentum stehen bei den Neuregelungen ganz oben.
Unsere Kanzlei ist gewachsen. Seit Anfang Juni stehen Ihnen neben Herrn Rechtsanwalt Roth und Frau Rechtsanwältin Dr. Ploch-Kumpf weitere kompetente Kolleginnen zur Seite. Frau Rechtsanwältin Radermacher ist Fachanwältin für Strafrecht. Frau Rechtsanwältin Sandmeier ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und betreut auch das Wohnungeigentumsrecht. Frau Rechtsanwältin Heinrichs betreut das Medzinrecht und das Arzthaftungsrecht. Frau Rechtsanwältin Müller ist schließlich unsere Fachfrau…